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Allgemein
Seit dem 13. März 2020 darf am Niederrhein nicht mehr Fußball gespielt werden. Wegen der Coronavirus-Pandemie sind die Sportanlagen gesperrt, weshalb der Spielbetrieb offiziell ruht – und ein Wiederbeginn ist nicht in Sicht. In den vergangenen Tagen haben die Vereine ein klares Statement pro Saisonabbruch gesetzt – und die Ultima Ratio scheint plötzlich die sinnvollste Variante.
In einem Live-Stream beantworteten vor Wochenfrist Verbandspräsident Peter Frymuth und Wolfgang Jades, der Vorsitzende des Verbandsfußballausschusses, die brennenden Fragen der Vereine. Die Funktionäre des Fußballverbands Niederrhein (kurz FVN) erklärten, mit den Ober-, Landes- und Bezirksligisten sprechen zu wollen, um ein breites Meinungsbild einzuholen. Das haben sie in dieser Woche getan. 

Westfalen pro Abbruch – Niederrhein-Vereine folgen

Im Nachbar-Verband Westfalen, der laut Medienberichten am Donnerstag schon eine komplette Entscheidung fällen könnte, hat es derweil eine Online-Umfrage gegeben. Dort stimmten über 88 Prozent der Vereine für einen Abbruch der Saison – die Klubs vom Niederrhein sollten mit einem ähnlich klaren Statement folgen. Frymuth, der parallel ebenfalls den Westdeutschen Fußballverband anführt, deutete zudem an, dass eine einheitliche Entscheidung für die Verbände in Nordrhein-Westfalen wahrscheinlich ist. Selbst wenn Westfalen zum Wochenende eine offizielle Entscheidung verkündet, heißt das nicht, dass der Niederrhein nicht zeitnah folgen wird. Der Mittelrhein hat dagegen am Donnerstag zur Überraschung aller angekündigt, die Saison fortsetzen zu wollen

Am Niederrhein machten den Anfang die Oberligisten. In einer Videokonferenz mit dem FVN erklärten 16 von 17 teilnehmenden Vereinen, dass sie für einen Abbruch seien. Die Mehrzahl stimmte zudem pro Abbruch ohne Absteiger. In der Landesliga fiel die Stimmungslage ähnlich klar aus, als am Mittwochabend 33 von 35 Vereinen sich pro Abbruch äußerten. Auch hier war die überwiegende Mehrheit pro Abbruch der Saison ohne Absteiger.

Wenig überraschend war somit, dass auch die Bezirksligisten den höherklassigen Klubs am Donnerstag in drei Telefonkonferenzen mit dem Verband zustimmten. 87 Prozent der Vereine, die am Gespräch teilnahmen, sprachen sich für einen Abbruch aus. Eine realistische Möglichkeit sei es, mindestens für die Saison 2020/21 weitere Landes- und Bezirksligen einzuführen, um zu verhindern, dass die Ligen aufgebläht werden. Anschließend gäbe es einen vermehrten Abstieg, um die gewohnte Konstellation wiederherzustellen. 

Auch Regionalliga West pro Saisonabbruch

Signalwirkung hatten entsprechend auch die Medienberichte bezüglich der Regionalliga West, die ebenfalls vor einem Abbruch ohne Absteiger steht (siehe oben, dort gibt es auch die Informationen zu den einzelnen Ligen). Ein Artikel von FuPa Niederrhein beschäftige sich in der Vorwoche mit dem Sachverhalt, dass die Amateure erst im September wieder spielen können. Ein Szenario, das in Bayern umgesetzt wird, allerdings soll im Freistaat die Spielrunde anschließend fortgesetzt werden.

Die Klubs der Regional- bis Bezirksliga haben durch ihre Erklärungen die Grundlage für einen Abbruch der Saison geschaffen. Eine ausgedehnte Pause wie im vorigen Absatz beschrieben ist aufgrund fehlender Einnahmen (keine Geisterspiele im Amateurbereich), Mindestabstände und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Hygiene-Maßnahmen die richtige Lösung, obwohl es viele Trainer, Spieler und Fans lange nicht für möglich gehalten haben.

Höhere Gewalt bremst Amateurfußball aus

Die Ultima Ratio ist manchmal dann eben doch die richtige Lösung; vor allem, wenn Planungssicherheit benötigt wird und es andere schwierige Fragen gibt (auslaufende Verträge zum 30. Juni). Natürlich fehlt noch das breite Meinungsbild der zahlreichen Kreisligisten. Der vermehrte Aufstieg ohne Absteiger als Folge eines Abbruchs 2019/20 ist die fairste Lösung, obgleich natürlich einige Vereine auf der Strecke bleiben werden. In manchen Ligen geht es äußerst eng zu, aber vier, fünf Mannschaft werden pro Staffel gewiss nicht aufsteigen können. Das ist dann einfach Pech und die Folge von höherer Gewalt.

Die Verbände konnten auf das Coronavirus nicht vorbereitet sein, werden aber aus dieser Situation lernen und für die Zukunft Maßnahmen ergreifen. Dafür sollte jeder Verständnis haben, ob negativ betroffen oder nicht.

https://www.fupa.net/berichte/regionalliga-west-niederrhein-amateure-schaffen-grundlage-fu-2647356.html

 

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Fußball
Die Kontakteinschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie soll nach Medienberichten bis zum 3. Mai 2020 verlängert werden.

Die deutsche Bundesregierung soll in einer Konferenz an diesem Mittwoch, 15. April, den Ländern vorschlagen, dass die bestehenden Kontakteinschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie bis mindestens zum 3. Mai aufrechterhalten bleiben sollen. Das berichten die Deutsche Presse-Agentur und die „Bild“-Zeitung.

Sollte dieser Vorschlag angenommen und umgesetzt werden, hätte das auch direkte Auswirkungen auf den Amateurfußball am Niederrhein und in der kompletten Bundesrepublik. Aktuell ruht der Trainings- und Spielbetrieb offiziell bis zum 19. bzw. 20. April. Diese „Fußball-Sperre“ würde sich dann automatisch bis zum 3. Mai verlängern.

Best-Case: Ende Mai wieder Amateurfußball in Deutschland

Da die Fußball-Landesverbände angekündigt haben, mit einer zweiwöchigen Vorbereitungszeit den Spielbetrieb wieder aufnehmen zu wollen, wäre im Best-Case frühestens Ende Mai eine Fortsetzung der regulären Saison möglich. Davon ist aber nicht auszugehen. Viel wahrscheinlicher ist es, dass die Amateurfußballer über den Mai hinaus mit der Ausübung ihres Hobbys warten müssen. Vielleicht sogar noch das komplette Rest-Jahr. Am Donnerstag (16. April) wird Peter Frymuth, Präsident des Fußballverbands Niederrhein, in einem Live-Video Fragen der Vereine beantworten. Den Live-Stream wird es auf FuPa geben. 

Vor den Profi-Ligen bzw. der Bundesliga wird in den unteren Klassen keinesfalls gekickt werden. Die Deutsche Fußball-Liga hat ihre für kommenden Freitag (17. April) geplante außerordentliche Mitgliedersammlung bereits in die kommende Woche verschoben (Donnerstag, 23. April). In den vergangenen Tagen hatten sich die Berichte überschlagen. Unter anderem war davon die Rede, dass Fußball-Stadien bis Ende 2021 leer bleiben könnten. Geisterspiele scheinen im Profi-Fußball eine realistische Maßnahme, um trotz Covid-19 die Spielzeit fortsetzen zu können. Der bayerische Fußball-Landesverband (BFV) hat sich beispielsweise gegen Geisterspiele im Amateurfußball ausgesprochen.

https://www.fupa.net/berichte/landesliga-gruppe-1-fussball-pause-wohl-mindestens-bis-ende-2643583.html

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Fußball
Wechselperioden, Saisonwertung, Insolvenz: Änderungen haben ab sofort bis zum 30. Juni 2021 Gültigkeit. Auch die DFB-Jugendordnung wird angepasst.
3. April 2020 Verbandsmeldungen | Wichtige MitteilungText: DFB

Der Deutsche Fußball-Bund nimmt in Reaktion auf die Corona-Krise umfassende Anpassungen in der DFB-Spielordnung und DFB-Jugendordnung vor. Die vom DFB-Vorstand beschlossenen Änderungen sind mit sofortiger Wirkung bis zum 30. Juni 2021 gültig, sie sollen in der aktuellen Krisensituation dringend nötige Flexibilisierungen sowie Erleichterungen für die Vereine ermöglichen. Mit Beginn der Saison 2021/2022 sollen dann wieder die vorherigen Bestimmungen in Kraft treten.

Die Änderungen im Überblick:

DFB-Spielordnung

Saisonwertung (§ 4): Bisher galt der Grundsatz, dass in einer Saison jeder gegen jeden in Hin- und Rückrunde antritt – bei wechselseitigem Heimrecht. Meister ist die Mannschaft, die nach Durchführung aller Spiele die meisten Gewinnpunkte erzielt hat. Absteiger sind die Mannschaften mit den wenigsten Gewinnpunkten. Sollte jedoch ein Wettbewerb in der aktuellen Saison 2019/2020 aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden, können die Mitgliedsverbände abweichende Regelungen beschließen – unter anderem zur Regelung von Auf- und Abstieg oder beispielsweise einer möglichen Nichtwertung der Saison.

Vorgehen bei Insolvenzfällen (§ 6): Wenn ein Verein der 3. Liga, der Regionalliga, der FLYERALARM Frauen-Bundesliga oder 2. Frauen-Bundesliga einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt, bekam er bislang neun Punkte in den HerrenLigen und – aufgrund der geringeren Anzahl an Spielen – sechs Punkte in den FrauenLigen in der betreffenden Saison abgezogen. Diese Bestimmung ist für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gelockert worden. Bei Stellung eines Insolvenzantrags während der laufenden Saison wird kein Punktabzug verhängt. Tritt der Fall in der Saison 2020/2021 ein, werden in den Herren-Spielklassen dem jeweiligen Klub drei Punkte abgezogen, in den Frauen-Spielklassen wären es zwei Zähler.    Für Spielklassen unterhalb der Männer-Regionalliga und 2. Frauen-Bundesliga besagen die Statuten grundsätzlich, dass bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens mangels Masse die klassenhöchste Mannschaft jedes Vereins automatisch ans Ende der Tabelle gesetzt wird und als Absteiger feststeht. Die zuständigen Regional- und Landesverbände können nun abweichende Regelungen für ihre Spielklassen (auch für die Regionalligen) treffen – mit maximaler Gültigkeit bis 30. Juni 2021. Des Weiteren werden in Fällen, in denen auf Regional- und Landesverbandsebene bereits ein Punktabzug als Folge einer Insolvenz eines Vereins vorgesehen war, ebenfalls Sonderregelungen geschaffen. Die Regional- und Landesverbände können hier ebenfalls bis 30. Juni 2021 flexible Regelungen für ihre Spielklassen treffen.

Beginn und Ende des Spieljahres (§ 7): In der Regel beginnt ein Spieljahr im Fußball am 1. Juli und endet mit dem 30. Juni des folgenden Jahres. Jetzt sind Abweichungen möglich, sofern Spielansetzungen über den 30. Juni 2020 hinaus notwendig sein sollten, um das Spieljahr sportlich abschließen zu können. Auch der Beginn des Spieljahres 2021/2022 kann entsprechend angepasst werden. Für DFB-Bundesspiele ist hierfür dann ein Beschluss des DFB-Präsidiums notwendig.  Die Vorgabe, wonach jeder Regional- und Landesverband verpflichtet ist, innerhalb einer Saison eine – frei wählbare – Spielpause von mindestens vier Wochen einzulegen, ist bis zum Ende der Saison 2020/2021 aufgehoben.

Spielerlaubnis für Amateure (§ 10): Normalerweise darf in der 3. Liga, den Regionalligen sowie den Jugend- und Frauen-Bundesligen an Nicht-EU-Ausländer eine Spielerlaubnis als Amateurspieler jeweils nur bis 30. Juni erteilt werden. Dies gilt nicht mehr, sollte die laufende Saison über den 30. Juni hinaus verlängert werden. In diesem Fall verlängert sich die Spielerlaubnis eines Spielers oder einer Spielerin für das laufende Spieljahr entsprechend. Voraussetzung ist dabei, dass die betreffende Person eine Verlängerung ihrer Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis beantragt hat und der Antrag von der zuständigen Behörde noch nicht abschlägig beschieden wurde.

Spielberechtigung nach dem Einsatz in einer Mannschaft der FLYERALARM FrauenBundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga (§ 14): Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel einer Frauen-Bundesliga-Mannschaft ist eine Spielerin, die nicht Stammspielerin ist, erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für andere Frauenmannschaften ihres Vereins spielberechtigt. Auf Antrag des Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball kann das DFB-Präsidium nun Ausnahmen von dieser Schutzfrist beschließen.  

Wechselperioden für Amateure (§ 16): Die regulären Wechselperioden sind grundsätzlich vom 1. Juli bis 31. August sowie vom 1. bis 31. Januar. Lässt die FIFA davon Ausnahmen zu, kann der DFB-Vorstand jetzt erforderliche Anpassungen für den deutschen Amateurfußball beschließen. In Bezug auf weitere feste Stichtage – beispielsweise der 30. Juni für die Abmeldung eines Spielers bzw. einer Spielerin vom alten Verein oder der 31. August für die Einreichung eines Antrags auf Spielerlaubnis – können ebenfalls abweichende Regelungen für die laufende und kommende Saison getroffen werden. Erfolgt eine einheitliche Festlegung durch den DFB-Vorstand, so ist diese verbindlich. Abweichungen in den einzelnen DFB-Landesverbänden sind in diesem Falle nur mit Genehmigung des DFB-Vorstands zulässig.

Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren (§ 17): Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Klubs bedarf. Zum Schutz der Klubs können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt werden. 

Bestimmungen für Vertragsspieler (§ 22 und § 23): Verträge mit Vertragsspielerinnen und -spielern müssen normalerweise bis zum 30. Juni eines Jahres datiert sein. Auch hier können nun Abweichungen vorgenommen werden, sofern das Ende des Spieljahres 2019/2020 nicht auf den 30. Juni fällt. Wichtig für den Fall eines Vereinswechsels: Mit Beginn eines bereits wirksam geschlossenen Vertrages mit dem neuen Verein erlischt die bis dahin geltende Spielerlaubnis für den bisherigen Klub nicht, wenn aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie der Vertrag mit dem bisherigen Verein fortbesteht bzw. verlängert wurde, um die noch ausstehenden Pflichtspiele der Spielzeit 2019/2020 bei dem bisherigen Verein absolvieren zu können. Eine bereits erteilte Spielerlaubnis für den neuen Verein würde bis zur Beendigung des Vertrages mit dem bisherigen Klub ruhen.  Wird das Vertragsverhältnis eines Spielers oder Spielerin im ersten Vertragsjahr aufgelöst und will der betreffende Spieler bzw. die Spielerin als Amateur für den bisherigen Verein weiterspielen, ist für die Spielzeit 2019/2020 keine Entschädigungszahlung für die Erteilung einer Amateur-Spielerlaubnis mehr erforderlich Sofern durch eine Verlängerung des Spieljahres erforderlich, können auch bei den Wechselperioden für einen Vertragsspieler-Transfer entsprechende Anpassungen durch die zuständigen Mitgliedsverbände des DFB vorgenommen werden. Erfolgt eine einheitliche Festlegung durch den DFB-Vorstand, so ist diese verbindlich. Abweichungen sind in diesem Fall nur mit Genehmigung des DFB-Vorstands zulässig.

Verpflichtung eines Lizenzspielers oder Nicht-Amateurs, der von einem der FIFA angeschlossenen Nationalverband freigegeben wird (§ 29 und § 30): Sollten für die Wechselperioden I und II in der kommenden Saison die Stichtage verändert werden, würden diese bei der Erteilung der Spielerlaubnis eines Lizenzspielers oder Nicht-Amateurs, der von einem der FIFA angeschlossenen anderen Nationalverband freigegeben wird, ebenfalls in entsprechender Weise angewendet werden. Die Anpassung der Stichtage gilt sowohl für den Fall, dass der Spieler oder die Spielerin als Vertragsspieler/-in verpflichtet wird als auch bei Reamateurisierung der betreffenden Person im Zuge der Verpflichtung.  

DFB-Statut 3. Liga

Beiträge/Spielabgaben (§ 24): Von allen Meisterschaftsspielen der 3. Liga hat der gastgebende Klub einen Beitrag von 5 % der Zuschauereinnahmen, mindestens jedoch 1.000 Euro pro Spiel, als Spielabgabe zu entrichten. Die Verteilung gestaltet sich wie folgt: 3 % erhält der DFB, die restlichen 2 % steht als Beitrag dem Regional- oder Landesverband zu, dem dieser Verein angehört. Nun ist beschlossen worden: Müssen Meisterschaftsspiele der 3. Liga während der Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 aufgrund der Corona-Krise ohne Zuschauer stattfinden, entfällt der dem DFB zustehende Anteil am Mindestbeitrag für diese Spiele (600 Euro pro Partie).


DFB-Jugendordnung

Durchführung der Spiele (§ 1): Wie bei den Aktiven können die Mitgliedsverbände Jugendspiele ihres Zuständigkeitsbereichs nach dem 30. Juni 2020 zulassen, soweit dies zur Durchführung des Spielbetriebs erforderlich ist.  

Vereinswechsel (§ 3 und § 3a): Sofern durch zeitliche Verschiebungen der Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 nötig, können von den zuständigen Verbänden auch Stichtage in Bezug auf Vereinswechsel und Beantragungen der Spielerlaubnis im Jugendbereich angepasst werden. Gleiches gilt für damit verbundene Wartefristen. Wie bei den Herren und Frauen gilt: Bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist können die zuständigen Verbände festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden kann, ausgeklammert werden.  

Altersklassen (§ 5): Juniorinnen und Junioren bleiben auch dann noch für ihre Altersklasse der Spielzeit 2019/2020 spielberechtigt, sollten Meisterschaftsspiele ihrer Mannschaft nach dem 30. Juni 2020 stattfinden. Für den jeweils ältesten spielberechtigten Jahrgang können die Landesverbände des DFB allerdings ein Datum festlegen, an dem das Spielrecht für die jeweilige Altersklasse verfällt.

Einsatz von Juniorinnen, die für Frauen-Mannschaften spielberechtigt sind (§ 6 und § 9): Bisher galt, dass Juniorinnen und Junioren an einem Tag nicht mehr als ein Pflichtspiel bestreiten dürfen. Für Nachwuchsspieler, die auch für Herrenmannschaften spielberechtigt sind, sind Ausnahmen zulässig. Gleiches gilt nun für Juniorinnen, die in Frauenmannschaften zum Einsatz kommen können. Zudem kann das DFB-Präsidium auf Antrag des Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball die Vorgabe außer Kraft setzen, wonach Juniorinnen nur ein Einsatz in einer Frauenmannschaft an einem Wochenende (Freitag bis Sonntag) erlaubt ist.

Spielberechtigung nach dem Einsatz in einer Mannschaft der Junioren-Bundesliga in da-runter befindlichen Spielklassen (§ 28a): Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel einer Junioren-Bundesliga-Mannschaft ist ein Spieler, der nicht Stammspieler ist, erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für andere Juniorenteams seines Vereins spielberechtigt. So besagt es die DFB-Jugendordnung bisher. Jetzt hat das DFB-Präsidium die Möglichkeit, auf Antrag des DFB-Jugendausschusses Ausnahmen von der Schutzfrist von zwei Tagen zu beschließen, um Spieleinsätze in kürzeren Zeitabständen zu ermöglichen. 

Quelle: https://fvn.de/news/nachricht/verbandsmeldungen/wegen-der-corona-krise-aenderungen-in-der-dfb-spielordnung-475/

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Fußball
Wie und wann der Spielbetrieb nach der Corona-Krise fortgesetzt wird, ist offen. Saisonabbruch schwierig.

Unter dem Vorsitz von Jürgen Hendricks (Nettetal) hatte sich der Vorstand des Fußballkreises Kempen-Krefeld am vergangenen Dienstag zur turnusmäßigen Vorstandsitzung verabredet. Die Sitzung im März war wegen der Corona-Krise ausgefallen.

Das jetzige Meeting fand daher als Telefonkonferenz statt. Klar ist, dass sich der Fußballverband Niederrhein und damit auch der Fußballkreis Kempen-Krefeld an die Vorgaben der Politik halten wird. Zunächst war der Spielbetrieb bis zum 19. April ausgesetzt worden. Am 3. April teilte der Verband mit, dass der Spielbetrieb bis auf Weiteres ruht.

Wenn der Spielbetrieb wieder aufgenommen wird, soll es für die Vereine eine 14-tägige Vorbereitungszeit geben. Im Augenblick ist aber nicht abzusehen, wann und wie wieder gespielt werden kann. Im Rahmen einer Konferenz sollen die Staffelleiter des Fußballverbandes in zwei Wochen verschiedene Vorschläge erarbeiten wie es weitergehen könnte.

Nach Informationen unserer Redaktion denkt man dabei aber wohl nicht über einen Saisonabbruch nach, weil dieses Szenario auch nicht in der Spielordnung berücksichtigt ist. Hier wäre dann eine rechtliche Prüfung notwendig. „Ich möchte nicht in der Haut derer stecken, die das entscheiden müssen“, sagt Kreisschiedsrichterobmann Andreas Kotira.

Quelle: https://www.fupa.net/berichte/ssv-bergisch-born-offenbar-kein-saisonabbruch-staffelleiter-2643067.html
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Gesamtverein
Am Niederrhein ruht der Ball vorerst: In enger Abstimmung mit seinen 13 Fußballkreisen hat der Fußballverband Niederrhein (FVN) am heutigen Freitag, 13. März, entschieden, den gesamten Spielbetrieb im Jugend- und Seniorenbereich mit sofortiger Wirkung einzustellen. Diese Regelung betrifft sämtliche Meisterschafts- und Pokalspiele und gilt bis zum Sonntag, 19. April. Damit reagiert der Verband auf die jüngste Entwicklung rund um das Thema Coronavirus.

Weitere Info unter: https://fvn.de/news/nachricht/verbandsmeldungen/kein-spielbetrieb-im-fussballverband-niederrhein-bis-19-april-432/

In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen.

Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit‑, Sport‑, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. So müssen bereits ab Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. …

Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-malls“ oder „factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.

Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.

Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.

Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Quelle: https://www.klartext-ne.de/2020/03/15/landesregierung-nrw-beschliesst-weitere-massnahmen-schliessungen-angeordnet

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Allgemein
Ab sofort ist die Chronik zum 100-jährigen Vereinsjubiläum des VDS Nievenheim erhältlich.

Auf mehr als 100 Seiten und mit rund 200 Fotos wird auf die lange Vereinsgeschichte eingegangen. Dabei kommen Rückblicke über das Dorfgeschehen und überregionale Ereignisse nicht zu kurz.

Die Chronik kann für zum Preis von 7,50 €  im Clubheim des Sportplatzes an der Südstraße, den einzelnen Vorstandsmitgliedern sowie bei den Verkaufsstellen ERGO Versicherungsagentur Rainer Kottirre – Heerstraße 17, Salon Elke Püllen – Saint-Andre-Str.19 und im Friseursalon HAUPTSACHE Schmitz-Stein – Neusser Str. 23a erworben werden.

Vorverkauf ebf. am Freitag, den 20.12.2020 ab 14 Uhr und am Samstag, den 21.12.2020 ab 10 Uhr bei EDEKA Knell in Nievenheim-Ückerath!

Anfragen und Bestellungen können gerne an info@vds-nievenheim.de gerichtet werden.
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Fußball

Mit einem 3:2 Sieg gegen den Tabellenletzten SG Erfttal 2 hat sich die 3. Mannschaft des VDS Nievenheim mit 18 Punkten aus 12 Spielen den 3. Tabellenplatz in der Vorrunde erkämpft und für die Aufstiegsgruppe in der Kreisliga C qualifiziert.

Mit einem schnellen Doppelpack (37./39.) zum 2:0 schockte Kapitän Max Bonaventura am 17.11.19 beim Heimspiel die Elf vom SG Erfttal 2. Mit der Führung für VdS 1920 Nievenheim 3 ging es in die Kabine. Gleich nach dem Wiederanpfiff (46.) erhöhte Ibrahima Nimaka Tunkara den Spielstand zugunsten der Heimmannschaft. Das Team von Trainer Rene Saosirnyj musste in der 61. Minute den Treffer von Salaheddine Ettabouti zum 1:3 hinnehmen. Es folgte der Anschlusstreffer für SG Erfttal 2 in der 65. Minute. Nun stand es nur noch 2:3 (65.). Jedoch schafften die Gäste aus Erfttal es nicht mehr, etwas Zählbares zu erringen und somit gelang Nievenheim 3 mit einem 3:2 ein weiterer Heimsieg.

VdS 1920 Nievenheim 3 steht mit insgesamt fünf Siegen, drei Remis und vier Niederlagen zum Saisonabschluss recht gut da. Mit zehn Punkten aus den letzten fünf Spielen machte VdS 1920 Nievenheim 3 deutlich, dass man in der kommenden Spielzeit weiter nach oben will. Nach allen zwölf Spielen steht der VdS 1920 Nievenheim 3 auf dem dritten Tabellenplatz und hofft in der Rückrunde den Sprung in die Kreisliga B zu schaffen.

Die Stimmung innerhalb der Mannschaft ist sehr gut, was man bei der anschließenden fröhlichen Feier in der Kabine des Clubheims feststellen konnte wo der Sieg grandios gefeiert wurde. Wir alle wünschen den Jungs weiterhin viel Erfolg in der Rückrunde und bei Ihrem Weg in Richtung Kreisliga B.


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Allgemein
Am Samtag, den 07.12.19 findet von 10 Uhr bis 15 Uhr eine große Tauschbörse für unser Sammelalbum statt auf dem Sportplatz. Jeder hat die Möglichkeit an diesem Termin sein Heft voll zu bekommen oder anderen dabei zu helfen, ihr Album zu vervollständigen. Es gibt im Clubheim warme und kalte Getränke sowie Kuchen zu den vereinsüblichen Preisen. Zum Tauschen werden überdachte und trockene Plätze zur Verfügung gestellt. Wir hoffen, dass so viele Sammler wie möglich ihr Album voll bekommen.

Markus von Zons
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Allgemein
Der VDS Nievenheim trägt die Jahreszahl 1920 im Namen. Das heißt auch: Der Club feiert im nächsten Jahr seinen 100. Geburtstag. Dafür hat sich EDEKA-Geschäftsführer Christian Knell etwas besonderes ausgedacht:  Es wird im Vorgriff auf das Jubiläum schon in diesem Jahr ein Sammelalbum ausgegeben, in dem 300 VDS-Spielköpfe schwarz-weiß abgebildet sind. Die entsprechenden Plätze können nach und nach mit farbigen Fotos überklebt werden.

Am Samstag 12.10.2019 ist bei EDEKA KNELL von 8 Uhr bis 11 Uhr der KICK OFF. Dann wird das Sammelalbum offiziell ausgegeben. Und ab dann können die Nievenheimer Fussball Stars gesammelt und getauscht werden. Ab je 10 € Einkauf bei EDEKA KNELL gibt es im Zeitraum vom 12.10.19 bis 07.12.19 1 Päckchen Sammelbilder GRATIS dazu.

Alle abgelichteten Spieler erhalten ein Album. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Sammelalbum zu erwerben.


Quelle:  https://www.nievenheim.de/zeitung/#p=10
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