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Fußball

Kreisliga A Neuss: Mit den Trainern verlängert, Verstärkungen verpflichtet

Der VdS Nievenheim geht mit Daniel Köthe und Ronny Frohs als Trainerteam in die neue Saison. Ebenso wird Markus Kindler dem Trainerstab als Torwarttrainer und Betreuer erhalten bleiben. „Wir sind mit der Entwicklung der Mannschaft und der Trainingsarbeit sehr zufrieden, weshalb wir die Zusammenarbeit in der kommenden Saison fortführen möchten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins.

Auch in den anderen beiden Seniorenmannschaften wird es, aufgrund gleicher Argumente, keine Veränderungen geben. „Wir sind froh mit Max Lenk und Harald Bongers eine junge und hungrige Zweite Mannschaft aufbauen zu können, die in der kommenden Saison einen weiteren Schritt nach vorne machen wird. In der dritten Mannschaft sind wir ebenfalls sehr erfreut darüber, dass das Trainerteam rund um Thomas Stüttgen, Christian Herz und Ingo Böhm weitermachen wird und die Mannschaft, aufgrund der besonderen Situation, den Aufstieg in die Kreisliga B geschafft hat. Wir sind in allen Vereinsteilen für die Saison 2020 sehr gut aufgestellt und freuen uns, dass es hoffentlich bald wieder losgehen wird.“

Personell werden in der Ersten Mannschaft alle Spieler, außer Niklas Lammert, bei den Nievenheimern bleiben. Lammert verlässt den VdS aus beruflichen Gründen. Bei den Zugängen begrüßt der Klub zwei Nievenheimer Jungs. Aufgrund des großen Mankos, des Auslassens von Großchancen, hat der Verein im Offensivbereich nach Verstärkungen gesucht und in Kevin Buttchereit (TSV Bayer Dormagen) sowie Kevin Scholz (Sparta Bilk) gefunden. Des weiteren werden Ahmad Farzat (TuS Hackenbroich ) und Alex Pala (FC Zons) den Kader verstärken. Das langfristige Ziel des VdS Nievenheim ist es, wieder in die Bezirksliga zu kommen. Trotz der schwierigen Situation für alle hoffen die Nievenheimer, im September mit der neuen Saison starten zu können.

 

Autor: HWG

https://www.fupa.net/berichte/vds-1920-nievenheim-vds-nievenheim-setzt-auf-kontinuitaet-2660896.html?fbclid=IwAR305Jf2GtpeZ6uJAlHMaRa0_C43Osqu8_lSLqh32PrWAWslG46i_nB-vrU

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Fußball

Wie wir bereits berichtet haben, haben sich die Vereine mehrheitlich für den Abbruch der Saison entschieden. Der Spielausschuss des FVN hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass es bei einem Abbruch keine Absteiger und nur Aufsteiger entsprechend der Aufstiegsregelungen gibt. Der Abbruch der Saison muss jedoch noch auf einem außerordentlichen Verbandstag durch die Delegierten beschlossen werden. Da in der Aufstiegsrunde der Kreisliga C hier im Kreis jedoch noch keine komplette Hinrunde gespielt wurde, hat sich der Kreisfußballausschuß entschieden alle in der Aufstiegsrunde spielenden Mannschaften in die Kreisliga B aufsteigen zu lassen, unter der Voraussetzung, dass die Mannschaften dies wollen. Dazu wird es dann gegebenenfalls eine weitere Gruppe Kreisliga B geben. In der kommenden Saison, wenn dann der Ball wieder rollen kann, wird durch eine entsprechende Abstiegsregel wieder auf 2 Gruppen Kreisliga B abgespielt. Unser Team VDS Nievenheim 3 hat sich zum Aufstieg in die Kreisliga B entschieden. Die Jungs werden sich ab der neuen Saison mit besonderen Teamgeist, Zusammenhalt und einen starken Willen den Herausforderungen der Kreisliga B mit großer Freude stellen. Wir alle wünschen dem neuen Kreisliga B Team allzeit viel Erfolg und dass sie ihren einmaligen Teamgeist auch in den nächsten Jahren bewahren können. In diesem Sinne weiterhin viele schöne Siege mit vielen Toren.

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Fußball

Der Fußballverband Niederrhein hat Stellung zu den Sport-Lockerungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen während der Coronavirus-Pandemie bezogen. Der Spielbetrieb werde vorerst weiter ruhen, stellt Peter Frymuth klar.

Seit einigen Tagen darf in NRW wieder im Vereins- und Breitensport offiziell trainiert werden; auch im Amateurfußball, sofern die Einheiten kontaktfrei ablaufen, ein Mindestabstand eingehalten wird und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen laut Corona-Schutzverordnung gewährleistet sind. Ferner müssen örtliche und kommunale Bestimmungen berücksichtigt werden.

Amateurfußball: Keine Spiele vor Sommerferien

Als Richtwert für die Wiederaufnahme des Wettkampfsports hat die Landesregierung den 30. Mai in Aussicht gestellt. Für den FVN ist dieses Datum keine Option, wie es in einer Stellungnahme am Sonntag heißt: „Aus Sicht des FVN kann klargestellt werden, dass mit einem geregelten Spielbetrieb bis zum Beginn der Sommerferien (29. Juni) nicht gerechnet werden kann. Die vom 11. Mai an und bis zum 25. Mai gültige geltende Corona-Schutzverordnung untersagt nicht-kontaktfreien Sport in Training und Wettkampf. Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität auf den Fußballplätzen im FVN-Verbandsgebiet wurde von der NRW-Landesregierung für den 30. Mai angekündigt. Allerdings wurde die aktuell geltende Regelung der Kontaktbeschränkung bundesweit bis zum 5. Juni verlängert.“

Frymuth: „Gesundheit oberste Priorität“

Für Frymuth sind die Lockerungen jedoch ein gutes Signal. Der Präsident des Fußballverbands Niederrhein erklärt: „Es ist positiv, dass durch kontaktloses Training Bewegung auf dem Platz – auch wenn wir noch einen großen Schritt von der Normalität entfernt sind – zumindest wieder möglich ist. Von der Durchführung eines normalen Spielbetriebs sind wir aber im Amateurfußball noch weit weg, zumal Ende Juni die Sommerferien anfangen. Im Übrigen hat die Gesundheit oberste Priorität.“

Vereine im FVN: Umfrage folgt

In den vergangenen Wochen haben die Funktionäre mit sämtlichen Vereinen im Niederrhein in Telefon- und Videokonferenzen gesprochen. Die Klubs haben sich mit einer großen Mehrheit für einen Saisonabbruch ausgesprochen. Zeitnah sollen die FVN-Vereine in einer Online-Umfrage über mögliche Szenarien abstimmen können, wie es mit der Saison 2019/20 wegen Covid-19 weitergehen soll. Eine Fortsetzung der Spielzeit scheint nach dem jüngsten Update fast ausgeschlossen.

https://www.fupa.net/berichte/vfb-korschenbroich-fvn-kein-spielbetrieb-vor-den-sommerferie-2653295.html

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Fußball
Während am Niederrhein weiterhin ausgiebiger Gesprächsbedarf besteht, hat der Fußball-Ausschuss des Fußball-und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) unter Vorsitz von Reinhold Spohn inzwischen Fakten geschaffen und die Saison 2019/2020 abgebrochen.

Klar ist auch, dass es keine Absteiger geben wird. Da die am 13. März zunächst nur ausgesetzte Saison jedoch nicht annulliert werden soll,  will der Ausschuss bis Dienstag eine Beschlussvorlage an das Präsidium geben, wie die Spielzeit zu werten sei.

Interessant ist das vor allem in der Aufstiegsfrage. Dabei sind drei Varianten möglich: Entweder gilt die Hinrunden- auch als Abschlusstabelle oder das Tableau vom 13. März (Tag des Abbruchs). Zum Tragen kommen könnte indes auch die Quotientenregel, nach der die bislang eingebrachten Punkte zunächst durch die Anzahl der absolvierten Spiele dividiert und anschließend mit 100 multipliziert werden. Für den in der Bezirksliga Niederrhein (Gruppe 3) tätigen SC Teutonia Kleinenbroich hieße das konkret: Zählt die Tabelle der Hinrunde, stiegen die Schützlinge von Trainer Norbert Müller als Vizemeister hinter dem 1. FC Viersen genauso in die Landesliga auf wie beim 13. März als Stichtag. Kommt die Quotientenregel zum Einsatz, würde das auf den ersten vier Rängen ebenfalls keine Änderungen ergeben: Viersen (252,4) und Kleinenbroich (222,7) rückten auf, Mennrath (209,5) und Jüchen/Garzweiler (195,5) belegten die Plätze drei und vier.

Etwas anders sähe das in der Kreisliga A aus: Da lag nach der Hinrunde nämlich der BV Wevelinghoven vor dem VfR 06 Neuss, der DJK Novesia, dem FC Delhoven und dem 1. FC Grevenbroich-Süd auf Rang eins, wäre damit Meister und Aufsteiger in die Bezirksliga. Die beiden anderen Varianten wiesen jeweils die DJK Novesia als Meister aus, dahinter gingen Wevelinghoven, der VfR 06, FC-Süd und Delhoven ins Ziel. Fest steht in Westfalen schon jetzt, dass es in der kommenden Saison 14 statt zwölf Bezirksliga- und fünf statt vier Landesliga-Staffeln geben wird. In Stein gemeißelt ist die Entscheidung freilich noch nicht: Folgen die Mitglieder der Ständigen Konferenz, die sich aus dem achtköpfigen Präsidium sowie den 29 Kreisvorsitzenden zusammensetzt, in der digitalen Sitzung am 11. Mai  der Beschlussvorlage des VFA, kann es erst auf dem außerordentlichen Verbandstag im Juni zur endgültigen Abstimmung kommen. Am Niederrhein haben die intensiven Gesprächsrunden mit bislang knapp 150 Mannschaften aus Ober-, Landes- und Bezirksliga derweil zu einem klaren Meinungsbild geführt: „Die Mehrheit der bisher gefragten Vereine ist für einen Abbruch der Saison“, sagt FVN-Vorsitzender Peter Frymuth. Noch aber stehen die Konferenzen mit den Vereinen auf Kreisebene aus. Frymuth strebt an, Mitte Mai eine Entscheidung herbeizuführen.

https://www.fupa.net/berichte/landesliga-gruppe-1-von-fussballern-am-niederrhein-ist-weite-2649833.html

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Fußball
Die Kontakteinschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie soll nach Medienberichten bis zum 3. Mai 2020 verlängert werden.

Die deutsche Bundesregierung soll in einer Konferenz an diesem Mittwoch, 15. April, den Ländern vorschlagen, dass die bestehenden Kontakteinschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie bis mindestens zum 3. Mai aufrechterhalten bleiben sollen. Das berichten die Deutsche Presse-Agentur und die „Bild“-Zeitung.

Sollte dieser Vorschlag angenommen und umgesetzt werden, hätte das auch direkte Auswirkungen auf den Amateurfußball am Niederrhein und in der kompletten Bundesrepublik. Aktuell ruht der Trainings- und Spielbetrieb offiziell bis zum 19. bzw. 20. April. Diese „Fußball-Sperre“ würde sich dann automatisch bis zum 3. Mai verlängern.

Best-Case: Ende Mai wieder Amateurfußball in Deutschland

Da die Fußball-Landesverbände angekündigt haben, mit einer zweiwöchigen Vorbereitungszeit den Spielbetrieb wieder aufnehmen zu wollen, wäre im Best-Case frühestens Ende Mai eine Fortsetzung der regulären Saison möglich. Davon ist aber nicht auszugehen. Viel wahrscheinlicher ist es, dass die Amateurfußballer über den Mai hinaus mit der Ausübung ihres Hobbys warten müssen. Vielleicht sogar noch das komplette Rest-Jahr. Am Donnerstag (16. April) wird Peter Frymuth, Präsident des Fußballverbands Niederrhein, in einem Live-Video Fragen der Vereine beantworten. Den Live-Stream wird es auf FuPa geben. 

Vor den Profi-Ligen bzw. der Bundesliga wird in den unteren Klassen keinesfalls gekickt werden. Die Deutsche Fußball-Liga hat ihre für kommenden Freitag (17. April) geplante außerordentliche Mitgliedersammlung bereits in die kommende Woche verschoben (Donnerstag, 23. April). In den vergangenen Tagen hatten sich die Berichte überschlagen. Unter anderem war davon die Rede, dass Fußball-Stadien bis Ende 2021 leer bleiben könnten. Geisterspiele scheinen im Profi-Fußball eine realistische Maßnahme, um trotz Covid-19 die Spielzeit fortsetzen zu können. Der bayerische Fußball-Landesverband (BFV) hat sich beispielsweise gegen Geisterspiele im Amateurfußball ausgesprochen.

https://www.fupa.net/berichte/landesliga-gruppe-1-fussball-pause-wohl-mindestens-bis-ende-2643583.html

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Fußball
Wechselperioden, Saisonwertung, Insolvenz: Änderungen haben ab sofort bis zum 30. Juni 2021 Gültigkeit. Auch die DFB-Jugendordnung wird angepasst.
3. April 2020 Verbandsmeldungen | Wichtige MitteilungText: DFB

Der Deutsche Fußball-Bund nimmt in Reaktion auf die Corona-Krise umfassende Anpassungen in der DFB-Spielordnung und DFB-Jugendordnung vor. Die vom DFB-Vorstand beschlossenen Änderungen sind mit sofortiger Wirkung bis zum 30. Juni 2021 gültig, sie sollen in der aktuellen Krisensituation dringend nötige Flexibilisierungen sowie Erleichterungen für die Vereine ermöglichen. Mit Beginn der Saison 2021/2022 sollen dann wieder die vorherigen Bestimmungen in Kraft treten.

Die Änderungen im Überblick:

DFB-Spielordnung

Saisonwertung (§ 4): Bisher galt der Grundsatz, dass in einer Saison jeder gegen jeden in Hin- und Rückrunde antritt – bei wechselseitigem Heimrecht. Meister ist die Mannschaft, die nach Durchführung aller Spiele die meisten Gewinnpunkte erzielt hat. Absteiger sind die Mannschaften mit den wenigsten Gewinnpunkten. Sollte jedoch ein Wettbewerb in der aktuellen Saison 2019/2020 aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden, können die Mitgliedsverbände abweichende Regelungen beschließen – unter anderem zur Regelung von Auf- und Abstieg oder beispielsweise einer möglichen Nichtwertung der Saison.

Vorgehen bei Insolvenzfällen (§ 6): Wenn ein Verein der 3. Liga, der Regionalliga, der FLYERALARM Frauen-Bundesliga oder 2. Frauen-Bundesliga einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt, bekam er bislang neun Punkte in den HerrenLigen und – aufgrund der geringeren Anzahl an Spielen – sechs Punkte in den FrauenLigen in der betreffenden Saison abgezogen. Diese Bestimmung ist für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gelockert worden. Bei Stellung eines Insolvenzantrags während der laufenden Saison wird kein Punktabzug verhängt. Tritt der Fall in der Saison 2020/2021 ein, werden in den Herren-Spielklassen dem jeweiligen Klub drei Punkte abgezogen, in den Frauen-Spielklassen wären es zwei Zähler.    Für Spielklassen unterhalb der Männer-Regionalliga und 2. Frauen-Bundesliga besagen die Statuten grundsätzlich, dass bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens mangels Masse die klassenhöchste Mannschaft jedes Vereins automatisch ans Ende der Tabelle gesetzt wird und als Absteiger feststeht. Die zuständigen Regional- und Landesverbände können nun abweichende Regelungen für ihre Spielklassen (auch für die Regionalligen) treffen – mit maximaler Gültigkeit bis 30. Juni 2021. Des Weiteren werden in Fällen, in denen auf Regional- und Landesverbandsebene bereits ein Punktabzug als Folge einer Insolvenz eines Vereins vorgesehen war, ebenfalls Sonderregelungen geschaffen. Die Regional- und Landesverbände können hier ebenfalls bis 30. Juni 2021 flexible Regelungen für ihre Spielklassen treffen.

Beginn und Ende des Spieljahres (§ 7): In der Regel beginnt ein Spieljahr im Fußball am 1. Juli und endet mit dem 30. Juni des folgenden Jahres. Jetzt sind Abweichungen möglich, sofern Spielansetzungen über den 30. Juni 2020 hinaus notwendig sein sollten, um das Spieljahr sportlich abschließen zu können. Auch der Beginn des Spieljahres 2021/2022 kann entsprechend angepasst werden. Für DFB-Bundesspiele ist hierfür dann ein Beschluss des DFB-Präsidiums notwendig.  Die Vorgabe, wonach jeder Regional- und Landesverband verpflichtet ist, innerhalb einer Saison eine – frei wählbare – Spielpause von mindestens vier Wochen einzulegen, ist bis zum Ende der Saison 2020/2021 aufgehoben.

Spielerlaubnis für Amateure (§ 10): Normalerweise darf in der 3. Liga, den Regionalligen sowie den Jugend- und Frauen-Bundesligen an Nicht-EU-Ausländer eine Spielerlaubnis als Amateurspieler jeweils nur bis 30. Juni erteilt werden. Dies gilt nicht mehr, sollte die laufende Saison über den 30. Juni hinaus verlängert werden. In diesem Fall verlängert sich die Spielerlaubnis eines Spielers oder einer Spielerin für das laufende Spieljahr entsprechend. Voraussetzung ist dabei, dass die betreffende Person eine Verlängerung ihrer Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis beantragt hat und der Antrag von der zuständigen Behörde noch nicht abschlägig beschieden wurde.

Spielberechtigung nach dem Einsatz in einer Mannschaft der FLYERALARM FrauenBundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga (§ 14): Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel einer Frauen-Bundesliga-Mannschaft ist eine Spielerin, die nicht Stammspielerin ist, erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für andere Frauenmannschaften ihres Vereins spielberechtigt. Auf Antrag des Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball kann das DFB-Präsidium nun Ausnahmen von dieser Schutzfrist beschließen.  

Wechselperioden für Amateure (§ 16): Die regulären Wechselperioden sind grundsätzlich vom 1. Juli bis 31. August sowie vom 1. bis 31. Januar. Lässt die FIFA davon Ausnahmen zu, kann der DFB-Vorstand jetzt erforderliche Anpassungen für den deutschen Amateurfußball beschließen. In Bezug auf weitere feste Stichtage – beispielsweise der 30. Juni für die Abmeldung eines Spielers bzw. einer Spielerin vom alten Verein oder der 31. August für die Einreichung eines Antrags auf Spielerlaubnis – können ebenfalls abweichende Regelungen für die laufende und kommende Saison getroffen werden. Erfolgt eine einheitliche Festlegung durch den DFB-Vorstand, so ist diese verbindlich. Abweichungen in den einzelnen DFB-Landesverbänden sind in diesem Falle nur mit Genehmigung des DFB-Vorstands zulässig.

Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren (§ 17): Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Klubs bedarf. Zum Schutz der Klubs können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt werden. 

Bestimmungen für Vertragsspieler (§ 22 und § 23): Verträge mit Vertragsspielerinnen und -spielern müssen normalerweise bis zum 30. Juni eines Jahres datiert sein. Auch hier können nun Abweichungen vorgenommen werden, sofern das Ende des Spieljahres 2019/2020 nicht auf den 30. Juni fällt. Wichtig für den Fall eines Vereinswechsels: Mit Beginn eines bereits wirksam geschlossenen Vertrages mit dem neuen Verein erlischt die bis dahin geltende Spielerlaubnis für den bisherigen Klub nicht, wenn aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie der Vertrag mit dem bisherigen Verein fortbesteht bzw. verlängert wurde, um die noch ausstehenden Pflichtspiele der Spielzeit 2019/2020 bei dem bisherigen Verein absolvieren zu können. Eine bereits erteilte Spielerlaubnis für den neuen Verein würde bis zur Beendigung des Vertrages mit dem bisherigen Klub ruhen.  Wird das Vertragsverhältnis eines Spielers oder Spielerin im ersten Vertragsjahr aufgelöst und will der betreffende Spieler bzw. die Spielerin als Amateur für den bisherigen Verein weiterspielen, ist für die Spielzeit 2019/2020 keine Entschädigungszahlung für die Erteilung einer Amateur-Spielerlaubnis mehr erforderlich Sofern durch eine Verlängerung des Spieljahres erforderlich, können auch bei den Wechselperioden für einen Vertragsspieler-Transfer entsprechende Anpassungen durch die zuständigen Mitgliedsverbände des DFB vorgenommen werden. Erfolgt eine einheitliche Festlegung durch den DFB-Vorstand, so ist diese verbindlich. Abweichungen sind in diesem Fall nur mit Genehmigung des DFB-Vorstands zulässig.

Verpflichtung eines Lizenzspielers oder Nicht-Amateurs, der von einem der FIFA angeschlossenen Nationalverband freigegeben wird (§ 29 und § 30): Sollten für die Wechselperioden I und II in der kommenden Saison die Stichtage verändert werden, würden diese bei der Erteilung der Spielerlaubnis eines Lizenzspielers oder Nicht-Amateurs, der von einem der FIFA angeschlossenen anderen Nationalverband freigegeben wird, ebenfalls in entsprechender Weise angewendet werden. Die Anpassung der Stichtage gilt sowohl für den Fall, dass der Spieler oder die Spielerin als Vertragsspieler/-in verpflichtet wird als auch bei Reamateurisierung der betreffenden Person im Zuge der Verpflichtung.  

DFB-Statut 3. Liga

Beiträge/Spielabgaben (§ 24): Von allen Meisterschaftsspielen der 3. Liga hat der gastgebende Klub einen Beitrag von 5 % der Zuschauereinnahmen, mindestens jedoch 1.000 Euro pro Spiel, als Spielabgabe zu entrichten. Die Verteilung gestaltet sich wie folgt: 3 % erhält der DFB, die restlichen 2 % steht als Beitrag dem Regional- oder Landesverband zu, dem dieser Verein angehört. Nun ist beschlossen worden: Müssen Meisterschaftsspiele der 3. Liga während der Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 aufgrund der Corona-Krise ohne Zuschauer stattfinden, entfällt der dem DFB zustehende Anteil am Mindestbeitrag für diese Spiele (600 Euro pro Partie).


DFB-Jugendordnung

Durchführung der Spiele (§ 1): Wie bei den Aktiven können die Mitgliedsverbände Jugendspiele ihres Zuständigkeitsbereichs nach dem 30. Juni 2020 zulassen, soweit dies zur Durchführung des Spielbetriebs erforderlich ist.  

Vereinswechsel (§ 3 und § 3a): Sofern durch zeitliche Verschiebungen der Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 nötig, können von den zuständigen Verbänden auch Stichtage in Bezug auf Vereinswechsel und Beantragungen der Spielerlaubnis im Jugendbereich angepasst werden. Gleiches gilt für damit verbundene Wartefristen. Wie bei den Herren und Frauen gilt: Bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist können die zuständigen Verbände festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden kann, ausgeklammert werden.  

Altersklassen (§ 5): Juniorinnen und Junioren bleiben auch dann noch für ihre Altersklasse der Spielzeit 2019/2020 spielberechtigt, sollten Meisterschaftsspiele ihrer Mannschaft nach dem 30. Juni 2020 stattfinden. Für den jeweils ältesten spielberechtigten Jahrgang können die Landesverbände des DFB allerdings ein Datum festlegen, an dem das Spielrecht für die jeweilige Altersklasse verfällt.

Einsatz von Juniorinnen, die für Frauen-Mannschaften spielberechtigt sind (§ 6 und § 9): Bisher galt, dass Juniorinnen und Junioren an einem Tag nicht mehr als ein Pflichtspiel bestreiten dürfen. Für Nachwuchsspieler, die auch für Herrenmannschaften spielberechtigt sind, sind Ausnahmen zulässig. Gleiches gilt nun für Juniorinnen, die in Frauenmannschaften zum Einsatz kommen können. Zudem kann das DFB-Präsidium auf Antrag des Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball die Vorgabe außer Kraft setzen, wonach Juniorinnen nur ein Einsatz in einer Frauenmannschaft an einem Wochenende (Freitag bis Sonntag) erlaubt ist.

Spielberechtigung nach dem Einsatz in einer Mannschaft der Junioren-Bundesliga in da-runter befindlichen Spielklassen (§ 28a): Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel einer Junioren-Bundesliga-Mannschaft ist ein Spieler, der nicht Stammspieler ist, erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für andere Juniorenteams seines Vereins spielberechtigt. So besagt es die DFB-Jugendordnung bisher. Jetzt hat das DFB-Präsidium die Möglichkeit, auf Antrag des DFB-Jugendausschusses Ausnahmen von der Schutzfrist von zwei Tagen zu beschließen, um Spieleinsätze in kürzeren Zeitabständen zu ermöglichen. 

Quelle: https://fvn.de/news/nachricht/verbandsmeldungen/wegen-der-corona-krise-aenderungen-in-der-dfb-spielordnung-475/

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Fußball
Wie und wann der Spielbetrieb nach der Corona-Krise fortgesetzt wird, ist offen. Saisonabbruch schwierig.

Unter dem Vorsitz von Jürgen Hendricks (Nettetal) hatte sich der Vorstand des Fußballkreises Kempen-Krefeld am vergangenen Dienstag zur turnusmäßigen Vorstandsitzung verabredet. Die Sitzung im März war wegen der Corona-Krise ausgefallen.

Das jetzige Meeting fand daher als Telefonkonferenz statt. Klar ist, dass sich der Fußballverband Niederrhein und damit auch der Fußballkreis Kempen-Krefeld an die Vorgaben der Politik halten wird. Zunächst war der Spielbetrieb bis zum 19. April ausgesetzt worden. Am 3. April teilte der Verband mit, dass der Spielbetrieb bis auf Weiteres ruht.

Wenn der Spielbetrieb wieder aufgenommen wird, soll es für die Vereine eine 14-tägige Vorbereitungszeit geben. Im Augenblick ist aber nicht abzusehen, wann und wie wieder gespielt werden kann. Im Rahmen einer Konferenz sollen die Staffelleiter des Fußballverbandes in zwei Wochen verschiedene Vorschläge erarbeiten wie es weitergehen könnte.

Nach Informationen unserer Redaktion denkt man dabei aber wohl nicht über einen Saisonabbruch nach, weil dieses Szenario auch nicht in der Spielordnung berücksichtigt ist. Hier wäre dann eine rechtliche Prüfung notwendig. „Ich möchte nicht in der Haut derer stecken, die das entscheiden müssen“, sagt Kreisschiedsrichterobmann Andreas Kotira.

Quelle: https://www.fupa.net/berichte/ssv-bergisch-born-offenbar-kein-saisonabbruch-staffelleiter-2643067.html
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