Allgemein
Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auf der gesamten Sportanlage
Nachdem die so genannte Sieben-Tage-Inzdenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen misst, im Rhein-Kreis Neuss am vergangenen Donnerstag mit 40,7 den Wert von 35 überschritten hat, gilt die vom Kreis für diesen Fall erstellte Allgemeinverfügung seit Freitag. Die Verfügung hat Auswirkung für alle Bürger. Mit ihr werden die Vorgaben zum Maskentragen und für Großveranstaltungen verschärft. Mit der Allgemeinverfügung wird die Maskenpflicht so ausgeweitet, dass ein Mund-Nasen-Schutz auch am Sitz- und Stehplatz zu tragen ist – zum Beispiel bei Aufführungen, Konzerten oder Sportveranstaltungen. Die Pflicht gilt auch bei Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten und grundsätzlich in den Fällen, in denen die Einhaltung des Mindestabstandes nicht möglich ist; und zwar für Inhaber, Beschäftigte sowie Kunden und Nutzer. Somit ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab sofort auch Pflicht auf der Nievenheimer und allen anderen Sportanlagen.
Mund-Nasen-Schutzmasken mit VDS-Logo können ab sofort für 3,00 € beim Verein erworben werden. Bei den Heimspielen sind am Kassenhäuschen käuflich zu erwerben.