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Allgemein

2G auch für den Amateurfußball: Das Bundesland Nordrhein-Westfalen zieht wegen der steigenden Coronavirus-Zahlen die Regeln an.

Ab Mittwoch (24. November) gelten in Nordrhein-Westfalen strengere Corona-Regeln. Die neuen Auflagen betreffen auch den Amateurfußball, denn Sportler und Zuschauer müssen sich ab sofort an die 2G-Regeln halten. Im Fußballverband Niederrhein wird erstmal weitergespielt.

„Nicht-Geimpfte werden damit weitgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen“, erklärt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei der Vorstellung der neuen Corona-Schutzverordnung in Düsseldorf. Die Umsetzung der Landesregierung folgt auf die Empfehlung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), die bereits in der vergangenen Woche tagte.

Ziel sei es weiterhin, die steigenden Covid-19-Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Der Amateursport wird von Laumann in die Pflicht genommen: „Mit 2G sind auch die Amateursportler gemeint. Wer nicht geimpft ist, ist von den gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen. Wir haben es mit einer Pandemie der Ungeimpften zu tun“, hebt der Gesundheitsminister hervor.

Am Niederrhein wird erstmal weitergespielt

2G bedeutet, dass eine Person entweder vollständig geimpft oder genesen sein muss. Die Regelung gilt ab 16 Jahren. Entsprechend können Sportler, die sich kurzfristig impfen lassen, aktuell nicht am Spielbetrieb teilnehmen. Das ändert sich erst mit der vollständigen Immunisierung wieder. Neben Sportveranstaltungen sind auch weitere Bereiche des öffentlichen Lebens betroffen. Für Veranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern gilt eine Kapazitätsbegrenzung.

Update: Im Fußballverband Niederrhein wird kurzfristig erstmal weitergespielt. Am Mittwoch stehen unter anderem drei Niederrheinpokal-Spiele mit Beteiligung von Rot-Weiss Essen, Rot-Weiß Oberhausen und dem SV Straelen an – und das bleibt auch so. „Die Spiele bleiben angesetzt. Die Corona-Schutzverordnung erlaubt weiterhin das Fußballspielen“, erklärte FVN-Sprecher Thomas Palapies-Ziehn der WAZ. Spieler, die geimpft oder genesen sind, können auflaufen. Wie es darüber hinaus weitergehen wird, ist offen. Dazu schreibt die Zeitung: „Wie von anderer Seite aus Verbandskreisen zu hören war, soll eine Unterbrechung der Spielzeit ab dem kommenden Wochenende diskutiert werden.“

FVN-Fußballchef Wolfgang Jades hat sich mittlerweile auch geäußert. Er rechnet mit einer hohen Impfquote, wie Jades an dieser Stelle schildert.

Wortlaut aus der Coronavirus-Schutzverordnung

Der entsprechende Absatz aus der Coronavirus-Schutzverordnung, gültig ab dem 24. November 2021:

§4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht

2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden:

(…)

  • die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wett- kämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel Lehrveranstaltun- gen des Hochschulsports) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist,
  • der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer.

André Nückel, Autor

Quelle: https://www.fupa.net/news/mittelrhein-landesliga-staffel-1-ab-mittwoch-2g-regel-gilt-f-2820280?fbclid=IwAR1P-ii_ap1WZHikznhL4XyGiWkAgnLgJvYQbOmcs_OImhXcPDMfvYOnmFc

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